Die Laufbahnreform des Landes Berlin 2025

Deregulierung und Delegation laufbahnrechtlich relevanter Entscheidungen als Beitrag zum sukzessiven Bedeutungsverlust eines ungeliebten Verfassungsgrundsatzes

Dr. Günter Bochmann

Auf Vorlage des CDU/SPD-Senats hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 24.2.2025 eine große Reform des Laufbahnrechts (sogenannte Dienstrechtsreform I) verabschiedet. Unter anderem soll mit dem Artikelgesetz die bereits mit dem 2. Dienstrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2011 als Ziel beabsichtigte größere Durchlässigkeit der Laufbahnen insbesondere in vertikaler Hinsicht weiter gefördert werden. Bei den Neuregelungen handelt es sich überwiegend um die Streichung von Beförderungsverboten und Fristen sowie die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen. Diese Änderungen haben erhebliche praktische Auswirkungen auf die Umsetzung des Laufbahn- und des Leistungsgrundsatzes. In dem Beitrag werden die wesentlichen Neuregelungen vorgestellt und rechtlich sowie beamtenpolitisch kritisch gewürdigt.
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