Auf Vorlage des CDU/SPD-Senats hat das Abgeordnetenhaus
von Berlin am 24.2.2025 eine große Reform des Laufbahnrechts
(sogenannte Dienstrechtsreform I) verabschiedet. Unter
anderem soll mit dem Artikelgesetz die bereits mit dem 2. Dienstrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2011 als Ziel beabsichtigte größere Durchlässigkeit der Laufbahnen insbesondere in vertikaler Hinsicht weiter gefördert werden. Bei den Neuregelungen handelt es sich überwiegend um die Streichung von Beförderungsverboten und Fristen sowie die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen.
Diese Änderungen haben erhebliche praktische
Auswirkungen auf die Umsetzung des Laufbahn- und des
Leistungsgrundsatzes. In dem Beitrag werden die wesentlichen
Neuregelungen vorgestellt und rechtlich sowie beamtenpolitisch
kritisch gewürdigt.
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