Für die Polizeien des Bundes und der Länder gelten dienstrechtliche Besonderheiten. Zum einen können sie bei Einsätzen länderübergreifend im Bereich anderer Dienstherrn verwendet werden, wobei sie unverändert dem beamtenrechtlichen Rechtsregime ihres entsendenden Dienstherrn unterstellt bleiben. Zum anderen unterliegen sie, wie die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, einem erhöhten Risiko, bei der Dienstausübung Opfer eines rechtswidrigen Angriffs zu werden und unter Umständen in der Folge dauerhafte Schädigungen zu erleiden. Außerdem sind sie verpflichtet, in Ausnahmesituationen bewusst das Leben einzusetzen. Auf dieser Grundlage stellt sich den Berufsvertretungen der Polizei zunehmend die Frage nach der Notwendigkeit einer gesonderten Betrachtung der Polizeibeamtinnen und -beamten im Rahmen der Unfallfürsorge sowie nach Etablierung einheitlicher Mindeststandards bei Einsätzen im Bereich anderer Dienstherren. Nachfolgend wird die Situation in den wesentlichen Problembereichen dargestellt.