Die Beamtenrechtsgesetzgebung des 20. Deutschen Bundestages von 2021 bis 2025

Dr. Heinz-Willi Heynckes

Vor dem Hintergrund der weltweiten Krisen – auch die Corona- Pandemie war zu Beginn der 20. Legislaturperiode noch nicht bewältigt – standen Legislative und Exekutive vor großen Herausforderungen in einer insgesamt aufreibenden Legislaturperiode. Das galt nicht in dem Maße für das Beamtenrecht, wenn auch hier einiges sehr streitig verhandelt wurde. Diese Kontroversen hatten ihren tieferen Grund in den unterschiedlichen Blickwinkeln und Beurteilungen der gesellschaftlichen Veränderungen. Die Zäsur aufgrund des uneingeschränkten verbrecherischen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine erforderte auch, einen Mentalitätswandel im Beamtenrecht zu verordnen. Der Gesetzgeber hat hier für die Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten (erste) Maßnahmen vorgenommen. Der bis zum vorzeitigen Ende der Legislaturperiode anstrengende Krisenmodus ließ verblassen, dass die neue Koalition auch angetreten war, den öffentlichen Dienst und das Beamtenrecht moderner und attraktiver zu gestalten.