Die wissenschaftliche Diskussion von Art. 146 GG beschäftig t
sich hauptsächlich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der
Norm nach der Wiedervereinigung. Bei dem gegenwärtig zu
beobachtenden Erstarken extremer Kräfte in Teilen der Bevölkerung,
die sich auch im Beamtentum widerspiegelt, steht auch
gelegentlich die Forderung nach einer Verfassungsablösung
über Art. 146 GG im Raum. Selten beschäftigt sich die Wissenschaft
bislang mit der praxisrelevanten Frage, ob ein Beamter
gegen die Pflicht zur Verfassungstreue gemäß § 60 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz, § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz verstößt,
wenn er gemäß Art. 146 GG eine solche Verfassungsablösung
fordert oder eine Partei unterstützt, die diese Forderung aufstellt.