Art. 146 GG im Disziplinarverfahren
– Ist das Fordern einer neuen Verfassung verfassungsfeindlich?

Miriam Handt, LL.M

Die wissenschaftliche Diskussion von Art. 146 GG beschäftig t sich hauptsächlich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm nach der Wiedervereinigung. Bei dem gegenwärtig zu beobachtenden Erstarken extremer Kräfte in Teilen der Bevölkerung, die sich auch im Beamtentum widerspiegelt, steht auch gelegentlich die Forderung nach einer Verfassungsablösung über Art. 146 GG im Raum. Selten beschäftigt sich die Wissenschaft bislang mit der praxisrelevanten Frage, ob ein Beamter gegen die Pflicht zur Verfassungstreue gemäß § 60 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz, § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz verstößt, wenn er gemäß Art. 146 GG eine solche Verfassungsablösung fordert oder eine Partei unterstützt, die diese Forderung aufstellt.