Von Beginn an gestaltete sich im Bundespolizeibereich das Zusammenwirken der Personalvertretungen mit den jeweiligen Dienststellen in Einsatzangelegenheiten problematisch und dies wirkt bis in die heutige Zeit. Begünstigt wurde der Prozess dadurch, dass Rechtsprechung und Kommentierung anfangs divergent waren und die Streitpunkte erst durch ein Grundsatzurteil des BVerwG in ruhigeres Fahrwasser gerieten. Nachfolgend soll anhand ausgewählter Rechtsprechung am Beispiel der Bundespolizei als personalstärkste Polizei der Bundesrepublik dargestellt werden, wie sich die Positionen der Beteiligten in personalvertretungsrechtlichen Grundsatzfragen im Verlauf der Zeit veränderten.