Abordnungen sind für den Dienstherrn ein Mittel der Personalsteuerung. Sie ermöglichen ihm insbesondere, auf Personalengpässe zu reagieren. Mit solchen Engpässen im Schuldienst sah sich auch die Bezirksregierung Münster konfrontiert, die zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 zahlreiche Abordnungen verfügte und dabei den Begriff der Kaskadenabordnung prägte. In mehreren Eilverfahren musste sich auch das VG Münster mit diesen Abordnungen beschäftigten. Nach einem Überblick über die erfolgten (Kaskaden)Abordnungen (I.) sowie die grundsätzlichen Bestimmungen zur Abordnung nach dem LBG NRW (II.) greift der Beitrag diese Beschlüsse des VG Münster auf (III. und IV.) und geht sodann der Frage nach, ob der von der Bezirksregierung gewählte Weg rechtlich lediglich wagemutig oder doch eher halsbrecherisch ist (V.).