Zur besoldungsrechtlichen Problematik einer „Spitzausrechnung“ ohne abstrakt formulierte Vorgaben

Dr. Torsten Schwan

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit ab 2015 dazu verpflichtet, neben der regelmäßigen Betrachtung einer linearen Besoldungsanpassung ebenso eine „Spitzausrechnung“ des Besoldungsindex durchzuführen, sofern sie von entscheidungserheblicher Bedeutung sein kann. Eine abstrakt formulierte Berechnungsmethode hat es bislang jedoch nicht vorgegeben. Die Gerichte haben seitdem eher selten „Spitzausrechnungen“ vorgenommen. Die Problematik kann durch die Korrektur einer heute noch nicht hinreichenden Methodik sachgerecht behoben werden.