Das im Wandel begriffene Alimentationsprinzip vor den konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 2/16 bis 2 BvL 6/16

Dr. Torsten Schwan

Mit seiner jüngsten Entscheidung vom 4.5.2020 (2 BvL 4/18) zum Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz des Mindestabstandsgebots unmissverständlich ausgeschärft. Seitdem wird das Verhältnis von Besoldungskomponenten zunehmend dissentierend betrachtet. Politischen Forderungen nach deutlich zu erhöhenden Grundgehaltssätzen stehen legislative Entscheidungen gegenüber, die vor allem die familienbezogenen Besoldungskomponenten stark anheben. Der Beitrag zeigt im Vorfeld der vom Bundesverfassungsgericht aktuell angekündigten Entscheidungen, dass die jüngste Rechtsprechung das Mindest- und das Abstandsgebot zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen offenbar deutlich stärker aufeinander bezogen hat, als das bislang zumeist beachtet worden ist. Die Berücksichtigung der aus beiden Abstandsgeboten resultierenden Forderungen dürfte den Dissens sachlich weitgehend klären.