Pauschalierte Beihilfe für freiwillige Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherung

Dr. Torsten von Roetteken

In einer Reihe von Bundesländern ist seit 2018 für Beamtinnen und Beamte, Richter/innen die Möglichkeit eröffnet worden, sich als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte der entsprechenden Monatsbeiträge in der Form einer pauschalierten Beihilfe monatlich im Voraus zahlen zu lassen. Vorreiter war Hamburg. Diesem Modell haben sich angeschlossen Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. Für Baden-Württemberg liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, dieses Modell bis Ende 2022 zu übernehmen, insbesondere, um Beamtinnen und Beamten mit niedrigerem Einkommen zu entlasten. Das Modell sieht vor, dass Gleiches für diejenigen gilt, die eine private Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben, wobei die pauschalierte Beihilfe auf die Hälfte desjenigen Betrages begrenzt ist, der beim Versicherungsunternehmen für den Basisschutz zu zahlen ist. Die Einzelheiten dieses sog. HamburgerModells und seine Bezüge zum derzeitigen System der Krankenversicherung sollen nachfolgend etwas näher ausgeleuchtet werden.