Alexia Tepke und Andreas Becker

Besoldungsrechtliche Folgen in Bund und Ländern beim Eintritt der begrenzten Dienstfähigkeit

Der jüngste Versorgungsbericht des Bundes belegt, dass der durchschnittliche Ruhegehaltssatz auf 66,1 Prozent trotz durchschnittlichem Anstieg des Ruhestandseintrittsalter auf 62,5 Jahre gesunken ist. Gleichzeitig nutzen die Dienstherren verstärkt das Institut der begrenzten Dienstfähigkeit und versetzten immer weniger gesundheitlich eingeschränkter Beamter frühzeitig in den Ruhestand, ohne dies besoldungsrechtlich in Form von attraktiven oder auch nur amtsangemessenen Zuschlagsregelungen auszugestalten. Der nachfolgende Beitrag erläutert die geltenden besoldungsrechtlichen Regelungen am Beispiel des Bundes und gibt einen Überblick über die unterschiedlich ausgestalteten Zuschlagsregelungen in den Ländern.