Alexia Tepke und Andreas Becker

Überblick über die Einkommensentwicklung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen durch Erlass ntsprechender
Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze in den Jahren 2013/2014

Die Einkommensrunde 2014 für die rund 2,1 Millionen Arbeitnehmer von Bund und Kommunen konnte durch die Tarifeinigung der Gewerkschaften mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen am 1. April 2014 in Potsdam zügig zum Abschluss gebracht werden. Vereinbart wurde bei einer Laufzeit von zwei Jahren eine Entgelterhöhung ab 1. März 2014 um 3,0 Prozent– mindestens aber 90 € – sowie ab 1. März 2015 um 2,4 Prozent. Gleichzeitig erklärte Bundesminister de Maizière, er werde dem Bundeskabinett im Einvernehmen mit dem Finanzminister einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten, Soldaten und Richter des Bundes übertragen werden soll. Bereits im Mai 2014 konnte ein entsprechendes Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 vom Bundeskabinett gebilligt – und der Gesetzentwurf Anfang Juli in Erster Beratung vom Bundestag behandelt werden. Das Gesetzverfahren wird nach der Sommerpause abgeschlossen sein. Die Einkommensbedingungen aller Tarifbeschäftigten in den Ländern – mit Ausnahme von Hessen und Berlin mit Sonderregelungen – werden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) abgeschlossen und bleiben damit weitgehend überschaubar. Demgegenüber sind die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen in Bund und Ländern sowie den Ländern untereinander sehr uneinheitlich. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetze 2013/ 2014 und zeigt, dass von einheitlichen Entwicklungen nach Maßgabe objektiver Kriterien (auch) im Bereich der Linearanpassungen nicht mehr gesprochen werden kann.