Prof. Dr. Josef Franz Lindner

Das besoldungsrechtliche Einebnungsverbot

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 12. Dezember 2013 (2 C 49/11 = ZBR 2014, S. 250 ff.) zur Verfassungskonformität der abgesenkten Besoldung im Beitrittsgebiet den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Besoldungsrecht durch ein Einebnungsverbot begrenzt. Der Gesetzgeber dürfe den verfassungsrechtlich gebotenen Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht auf Dauer einebnen. Ziel des vorliegenden Beitrages ist eine dogmatische Konturierung dieses Einebnungsverbots.