Prof. Christoph Eckstein

Änderungen und Neuregelungen beim Landespersonalvertretungsgesetz in Baden-Württemberg

Das Landespersonalvertretungsgesetz in Baden-Württemberg (LPVG BW) hat durch das „Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, des Landesrichter- und des –
staatsanwaltsgesetzes und anderer Vorschriften“ vom 03.12.2013 viele und weitreichende Änderungen erfahren. Dabei handelt es sich um die umfangreichsten Änderungen des LPVG in Baden-Württemberg seit langem. Ziel der Gesetzesänderung ist in erster Linie, die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Personalvertretung zu stärken. Aber auch die Rechte des einzelnen Beamten haben wesentliche Änderungen erfahren Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen dargestellt und erläutert werden.