Josephine Burth

Neuerungen im Bundesbeamtengesetz:
Das Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand

Der demografische Wandel wird in den kommenden Jahren auch an der Beschäftigtenstruktur des öffentlichen Dienstes nicht spurlos vorübergehen. Deshalb hat der Bund im Rahmen seiner Demografiestrategie mit dem Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand erste konkrete Schritte unternommen, um einerseits die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern und andererseits eine Kultur des längeren Arbeitens zu fördern. Der nachfolgende Beitrag stellt die neuen Regelungen des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für die Beamtinnen und Beamten des Bundes vor.