Präventionsverfahren und Betriebliches Eingliederungsmanagement im Beamten- und Richterdienstrecht (Teil 2)

Dr. Torsten von Roetteken

Fortsetzung aus ZBR 2013, S. 325 ff.

Die Beachtung der Vorgaben zum Präventionsverfahren in § 84 Abs. 1 SGB IX und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 84 Abs. 2 SGB IX bereitet nicht nur im Arbeitsrecht erhebliche Schwierigkeiten. Im Bereich des Dienstrechts sind die Unsicherheiten noch größer, zumal es bisher an Rechtsprechung des BVerwG weitgehend fehlt. Zur Anwendung von § 84 Abs. 2 SGB IX im Verfahren der Zurruhesetzung von Beamten und Beamtinnen wegen Dienstunfähigkeit ist derzeit ein Revisionsverfahren
beim BVerwG anhängig, nachdem das BVerwG kürzlich die Revision gegen ein Urteil des SchlHOVG
zugelassen hat. Im nachfolgenden Beitrag soll der bisherige Diskussionsstand dargestellt und kritisch hinterfragt werden. Dabei wird strikt zwischen den beiden unterschiedlichen Verfahrensarten
unterschieden, da die Rechtsfolgen einer mangelnden Beachtung der Verfahrensvorgaben unterschiedlich sein können.