Dr. Reinhard Rieger

Der Dienstherr soll nicht profitieren
Gedanken zum unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch und
zugleich Anmerkung zur Entscheidung des BVerwG vom 26.7.2012 – 2 C 29/11 – zum Ausgleichsanspruch Hamburger Feuerwehrleute wegen „Zuvielarbeit“

Das BVerwG hat den Komplex „Ausgleich für Zuvielarbeit von Feuerwehrleuten“ mit zahlreichen Urteilen im Juli 2012 ohne Vorlage an den EuGH letztlich zu Gunsten der Kläger entschieden und Feuerwehrleuten Ersatzansprüche für in den Jahren 2001 bis 2005 europarechtswidrig geleistete Zuvielarbeit zugesprochen. Diese Entscheidung, die auch in der Öffentlichkeit erhebliche Beachtung gefunden hat, wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die in den Urteilsgründen nicht umfänglich beantwortet werden. Der Beitrag analysiert die Entscheidung und setzt sich dabei insbesondere mit den Voraussetzungen für den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch und dessen Verhältnis zu dem vom BVerwG in Rechtsfortbildung entwickelten nationalen Ersatzanspruch auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung rechtsdogmatisch nicht in jeder Hinsicht überzeugt und zu einer ungerechtfertigten Ausweitung des unionsrechtlichen Staathaftungsanspruchs führen kann.