Dr. Hellmuth Günther

Zur Rechtsnatur des Ausgleichs unter Beamten, die dem Dienstherrn gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verpflichtet sind

Die Rechtsnatur des Gesamtschuldnerausgleichs unter Beamten, die dem Dienstherrn Schadensersatz leisten müssen, ist trotz praktischer Relevanz und dogmatischer Bedeutung wenigerörtert; sie ist zudem strittig. Die Abhandlung stellt die Problematik vor dem Hintergrund von Thesen zu sonstigen öffentlichrechtlichen Gesamtschuldverhältnissen dar und plädiert für eine beamten-, also öffentlich-rechtliche Lösung.