Dr. Hellmuth Güntherg

Zum Verfassungsort der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten

Der Aufsatz geht Bedenken nach, die gegen die Eigenschaft der Fürsorgepflicht als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums erhoben worden sind. Im Resultat bestätigt er die positive Wertung der herrschenden Meinung.