Bei dienstherrenübergreifenden Versetzungen bestehen nach wie vor einige offene Fragen, insbesondere dann, wenn Beamte diese Maßnahme beantragt haben und das Einverständnis des neuen Dienstherrn nicht vorliegt oder sogar abgelehnt wird. Mit diesem Beitrag sollen diese Fragen einer vertretbaren Lösung zugeführt werden.
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Der Beitrag untersucht am Beispiel des Fürsorgeprinzips Entwicklungslinien eines hergebrachten Grundsatzes
des Berufsbeamtentums. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht zunächst die verfassungsrechtliche Herleitung
sowie seine Abgrenzung gegenüber anderen Verfassungsprinzipien, etwa dem Sozialstaatsprinzip. Sodann wird
sein Verhältnis zu anderen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums näher betrachtet, dem eine Untersuchung der klassischen Anwendungsfelder für die Entfaltung dieses Prinzips in der behördlichen Praxis folgt.
Auf der Grundlage einer kritischen Bestandsaufnahme des bisherigen Verständnisses der Fürsorgepflicht werden
sodann aktuelle Herausforderungen für die Anwendung dieses Prinzips näher betrachtet.
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Nach Voranstellung allgemeiner Erwägungen möchte der Autor dieses Beitrags unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung an ausgewählten Beispielen aufzeigen, wie die Fürsorgepflicht im praktischen Vollzug der Beamtenverhältnisse sichtbar wird.
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